Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum/zur ''KARINA’S
WORLD'' Latino Salsa Trainer/in und Latino Show Tänzerin.
§ 1
(Anwendungsbereich)
Die nachstehenden Vorschriften gelten für den Ausbildungsberuf „KARINA’S WORLD“ Latino
Salsa Trainer/in.
§2
(Allgemeine Voraussetzungen)
Die Ausbildung zum/zur „KARINA’S WORLD“ Latino Salsa Trainer/in setzt die Vollendung des 16
Lebensjahres und eine Abgeschlossene Schulausbildung voraus. Sollte die Auszubildende 16 Jahre
alt sein und keinen Schulausbildung haben. Muss Sie 1 Jahr regelmäßig Unterricht in mindestens 2
Kursen der „KARINA’S WORLD“ teilnehmen.
§3
(Ausbildungsberichtigung)
Zur praktischen und/oder fachlich-theoretischen Ausbildung des/der Auszubildende ist nur
der/die Inhaber/in und Spezialisten aus Lateinamerika berechtigt.
§4
(Ausbildungsvertrag)
„KARINA’S WORLD“ ist verpflichtet, mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag
abzuschließen.
Der Berufsausbildungsvertrag ist in zwei gleich lautenden Ausfertigungen auszustellen, von den
Vertragsparteien eigenhändig zu unterschreiben und bis spätestens zum 15.07 eines Jahres
Beifügung folgender Unterlagen bei „KARINA’S WORLD“ einzureichen.
polizeiliches Führungszeugnis (in Kopie)
ärztliches Gesundheitszeugnis (in Kopie)
erste Hilfekurs (in Kopie)
Lebenslauf
Das letzte Schulzeugnis oder Unterlagen über eventuelle anderweitige Berufsausbildung (in Kopie)
Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden nach Rücksendung von eins der zwei
Vertragsausfertigungen durch die „KARINA’S WORLD“ Geschäftsstelle einzureichen.
Mit der Registrierung des Ausbildungsvertrages bei „KARINA’S WORLD“ wird der/die
Auszubildende assoziiertes Mitglied im „KARINA’S WORLD DANCE TRAINING“
§5
(Ausbildungsdauer)
Die Berufsausbildung zum/zur „KARINA’S WORLD“ Latino Salsa Trainer/in dauert 2 Jahre im
August eines jeden Jahres.
Die Mindeststundenanzahl beträgt je Ausbildungsjahr:
- Für die praktische Ausbildung 16 Stunden im Monat bei mindestens 18 Ausbildungsmonaten
- für die fachlich – theoretischen Ausbildung 288 Unterrichtseinheiten
- für die seminaristische Ausbildung in Zentral Seminaren und Workshops 60
Unterrichtseinheiten.
- 1 Stunde beträgt 60 Minuten, 1 Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.
§6
(Ausbildungsberufsbild)
Die Berufsausbildung umfasst eine praktische, tänzerische, fachlich theoretische und
überfachliche Ausbildung. Gegenstand dieser Berufsausbildung sind mindestens die folgenden
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstständigen Planes. Durchführens und
Kontrollieren zu vermitteln sind:
- Berufsausbildung Arbeitsrecht
- Aufbau und Organisation des Arbeitbetriebes
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Erste Hilfe, Jugendschutz
- Kundenbetreuung
- Selbstmanagemen
-Historie des Lateinamerkanischetanzen
-Volklore Latino
-Lady Style
-Salsa Rhythmen
-Tanz Stil
-Tanz Art
-Schritten, Mimik und Gestik
-Choreografien
-Salsa Figuren
-Solo Tanz
-Duo Tanz
-Theater
-Sport/ Condition Training
- Moderne Umgangsformen, Umgangsformen mit Menschen
- Animation und Motivation
- Moderation, Veranstaltungsorganisation, Partytänze
- Anatomie und Erste Hilfe in der Tanzschule
- Grundlagen der Allgemeinen Bewegungslehre
- Unterrichtstheorie, Pädagogik und Rhetorik.
- Unterrichtspraxis
- Musik in Theorie und Praxis
§7
(Ausbildungsplan)
Der/die Ausbildende hat unter Zugrundlegung des Ausbildungsrahmenplanes für den/die
Auszubildenden einen den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten angepassten
Ausbildungsplan zu erstellen, der sowohl den sachlichen Aufbau als auch die zeitliche Folge der
Berufsausbildung ausweist.
§8
(Berichtsheft)
Der/die Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Dem/der Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit
zu führen. Der/die Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen und zu
unterzeichnen. Der nach §7 erstellte und ausgehändigte Ausbildungsplan ist dem Berichtsheft
beizufügen.
§9
(Zwischenprüfung)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die erste
Zwischenprüfung soll spätestens im August des auf den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages
folgenden Jahres stattfinden.
2 Die erste Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste
Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse.
Der Prüfling soll im tänzerischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 40 Minuten durch
Vortanzen eines Programms in vorgegebenen Tänzen zeigen, das man Figurenkombinationen aus
für das erste Ausbildungsjahr festgelegten Figuren als Herr oder Dame tänzerisch beherrscht und
diese korrekt zu Musik darstellen kann. Hierbei soll der Prüfling die prüfungsrelevanten Kriterien
gemäß Prüfungsordnung für die Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
zum/zur „KARINA’S WORLD“ Latino Salsa Trainer/in erfüllen.
2 Der Prüfling soll im fachlich-theoretischen Teil der Prüfung, die in den einzelnen Fachgebieten
mündlich abgehandelt wird, in insgesamt höchstens 2 Stunden zeigen das er die
prüfungsrelevanten Inhalte theoretisch erklären, tänzerisch demonstrieren und für die Praxis
umsetzen kann. Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus der Prüfungsordnung für die
Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung zum /zur „KARINA’S WORLD“ Latino
Salsa Trainer/in.
§10
(Abschlussprüfung)
Die Abschlussprüfung soll spätestens des der ersten Zwischenprüfung folgenden Jahres
stattfinden.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das zweite Ausbildungsjahr
aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse.
Der Prüfling soll im tänzerischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 40 Minuten durch
Vortanzen eines Programms in vorgegebenen Tänzen zeigen, das man Figurenkombinationen aus
für die Abschlussprüfung festgelegten Figuren als Herr oder Dame tänzerisch beherrscht und
diese korrekt zu Musik darstellen kann. Hierbei soll der Prüfling die prüfungsrelevanten Kriterien
gemäß Prüfungsordnung für die Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
zum/zur ''KARINA’S WORLD'' Latino Salsa Trainer/in erfüllen.
Der Prüfling soll im fachlich-theoretischen Teil der Prüfung, die in den einzelnen Fachgebieten
mündlich abgehandelt wird, in insgesamt höchstens 3 Stunden zeigen das er die
prüfungsrelevanten Inhalte theoretisch erklären, tänzerisch demonstrieren und für die Praxis
umsetzen kann. Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus der Prüfungsordnung für die
Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung zum /zur „KARINA’S WORLD“ Latino
Salsa Trainer/in.
3 In einer Lehrprobe von höchstens 90 Minuten und in einem Nachgespräch von höchstens 60
Minuten soll der Prüfling seine Lehrfähigkeit unter beweis stellen.
§11
(Berufsbezeichnung)
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, wird automatisch KARINA’S WORLD“ Latino Salsa
Trainer/in.
____________________________________________
Ausbildung - Programm für Latino Show Tänzerin
Dauer: 18 Monate
Theorie:
2 Std. pro Woche
8 Std. pro Monat X 18 Monate.
Total Std. Ausbildung = 144 Std.
_______________________________________
Praktisch:
Mi. (1 Std.) /Fr. (1 Std.) / Sa. (3 Std.)
5 mal in die Woche = 20 mal in Monat
Total Std. Ausbildung = 360 Std. in 18 Monaten
Sport/Kondition/Salsatraining:
4 Std. Woche
16 Std. Monat
Total 288 Std in 18 onaten.
Gesamt Std. der Ausbildung
Praktische = 648 Std in 18 Monaten.
Total Std. Ausbildung Theorie 144 Std + Praktisch 648 Std=
792 Std in 18 Monaten
_______________________________________
Ausbildung - Programm für Latino Salsa Trainer/in
Dauer: 24 Monate
Theorie:
4 Std. Woche
16 Std. pro Monat X 24 Monate
Totale Std. der Ausbildung = 384 Std.
____________________________________
Praktisch:
Mo. (1 Std.) /Mi. (1 Std.) /Fr. (2 Std.)/ Sa. (3 Std.)
7 mal in die Woche = 28 mal in Monat
Total Std. Ausbildung = 672 Std in 24 Monaten.
Sport/Kondition/Training:
4 Std. Woche
16 Std. Monat
Total 24 Monate 384 Std Sport Training.
Workshop 2 Std.
Training lernen 10 Std.
Totale Std. der praktischen Ausbildung = 1068 Std.
Total Std. Ausbildung Theorie + Praktisch= 1.452 Std
in 24 Monaten
**************************************************.
© Haka Design 2011